Gütezeichen 4: Baumkontrolle

Die folgenden Güte- und Prüfbestimmungen gelten für Leistungen im Bereich der Baumkontrolle.

Je nach Arbeitsauftrag, umfasst die Baumpflege folgende Aspekte, die bei der Prüfung miteinbezogen werden:

  • Baumerfassung (Erstaufnahme, Grunderfassung)
  • Baumkontrolle (Regelkontrolle)
  • Baumkartierung
  • Ergebnisausgabe (Zustands- und Maßnahmenübersicht, Leistungsverzeichnis)
  • Kontrollzeitpunkt
  • Personelle Voraussetzungen und technische Ausrüstung

Gütemerkmal Personelle Voraussetzung

Folgende Vorgaben müssen von Mitgliedsbetrieben erfüllt werden:

  • Es muss mindestens ein zertifizierter Baumkontrolleur vorhanden sein.
  • Mindestens ein Jahr Erfahrung in der praktischen Baumpflege muss nachgeweisen werden.

Gütemerkmal Weiterbildung

In dem Bereich der Weiterbildung muss jährlich eine fachbezogende Weiterbildung von mindestens zwei Tagen erfolgen.

Ersterfassung: Gütemerkmal Dokumentation

Eine Dokumentation der kontrollierten Bäume sowie eine dazugehörige Vermerkung von Ort, Datum und ausführende Person sind zu notieren.

Ersterfassung: Gütemerkmal Stückzahl

Die Stückzahl der kontrollierten Bäume sind mit einem Zeitfenster und einer umfassenden, gwissenhaften und fachlich qualifizierten Baumerfassung anzugeben. Als Orientierung wird bei der Grunderfassung ein Zeitrahmen von 6-20 Minuten angegeben. Im Falle besonderer Bäume bzw. Bestände oder besonderer Standortbedingungen sind Abweichungen möglich.

Baumkontrolle: Gütemerkmal Dokumentation

Eine Dokumentation der kontrollierten Bäume sowie eine dazugehörige Vermerkung von Ort,Datum und ausführende Person sind zu notieren.

Baumkontrolle: Gütemerkmal Stückzahl

Die Stückzahl der kontrollierten Bäume sind mit einem Zeitfenster und einer umfassenden, gwissenhaften und fachlich qualifizierten Regelkontrolle anzugeben. Als Orientierung wird ein Zeitrahmen von 3-10 Minuten angegeben. Im Falle besonderer Bäume / Bestände sind Abweichungen möglich.

Baumkontrolle: Gütemerkmal Anzahl der ausgewiesenen Untersuchungen

  • Durch eine gewissenhafte, umfassende und fachlich qualifizierte Regelkontrolle ist es möglich, bei 99% der Bäume eine konkrete Aussage zu Schäden und erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
  • Der Anteil der ausgewiesenen eingehenden Untersuchungen soll nicht mehr als 1 pro Mille betragen.
  • Bei besonderen zum Beispiel sehr alten Beständen kann der Anteil der eingehend zu untersuchten Bäume auf bis zu 2% ansteigen.
  • Abweichungen sind zu begründen und zu dokumentieren.

Kontakt

03733 - 231 58 post@ral-baumpflege.de