Gütezeichen 3: Baumfällung

Die folgenden Güte- und Prüfbestimmungen gelten für Leistungen im Bereich der Baumfällung. Es gilt unter anderem für Seilklettertechnik und Hubarbeitsbühne sowie für einen besiedelten Bereich und den Bereich an Straßen. Die Baumfällung erfolgt als letzte Maßnahme innerhalb der Baumpflege.

Je nach Arbeitsauftrag, umfasst die Baumpflege folgende Aspekte, die bei der Prüfung miteinbezogen werden:

  • Schnittechnik
  • Qualifizierung für Riggingtechniken
  • Qualität der Riggingausrüstung

Ausführung

Folgende Vorgaben müssen von Mitgliedsbetrieben erfüllt werden:

  • Die Sicherheitsfälltechnik ist als Regelfälltechnik anzuwenden.
  • Von den Betrieben sind sichere Schnitttechniken zu verwenden.
  • Bei der Baumfällung müssen geeignete Rückweichen für das ausführende Personal freigehalten werden.

Gütemerkmal MitarbeiterInnen:

Für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die mit der Riggingaufgabe betraut sind, ist eine jährliche Riggingunterweisung durchzuführen.

Folgende Inhalte sind Teil der Unterweisung:

  • Physikalische Grenzen der eingesetzten Komponenten
  • Grundkenntnisse der Baumstatik
  • Grundlagen des Abseilvorganges wie zum Beispiel Fallbeschleunigung, Sturzfaktor usw.
  • Stammrettung
  • Einsatz von Steigeisen

 Gütemerkmal Rigging-System

Folgende Vorgaben müssen in diesem Zusammenhang erfüllt werden:

  • Die Rigging-Ausrüstung muss in einem intaktem Zustand sein, wozu eine Sichtkontrolle vor jedem Einsatz zählt.
  • Es muss eine Anpassung gemäß dem Einsatzzweck ausgewählt werden.
  • Die Systeme sind gesondert nach ihrem Verwendungszweck und Lastenaufnahmen, die durch die schwächste Komponente definiert wird, zu führen.
  • Es muss eine jährliche Zustandskontrolle durchgeführt und dokumentiert werden.
  • Für jedes Rigging-System ist ein komponentenbasiertes Betriebsbuch zu führen, aus welchem die verschiedenen Aspekte wie Einsatzbereich, Bruchlast und Ergebnis der jährlichen Zustandskontrolle hervorgehen muss.

Kontakt

03733 - 231 58 post@ral-baumpflege.de