Gütezeichen 2: Baumpflege

Die folgenden Güte- und Prüfbestimmungen gelten für Leistungen im Bereich der Baumpflege (unter anderem Seilklettertechnik und Hubarbeitsbühne). 

Je nach Arbeitsauftrag umfasst die Baumpflege folgende Aspekte, die bei der Prüfung miteinbezogen werden:

  • Arbeitsorganisation bei Seilklettertechnik und Hubarbeitsbühne
  • Baumschnittmaßnahmen
  • Einbau von Kronensicherung
  • Sondermaßnahmen

Baumschnitt: Gütemerkmal Maßnahmenumfang

Folgende Vorgaben müssen von Mitgliedsbetrieben erfüllt werden:

  • Der Baumpflegebetrieb sollte die Eingriffe in den Baum auf das Nötige zum Erreichen des unmittelbaren Pflegezieles beziehungsweise des Auftragsumfangs beschränken.
  • Baumartenspezifische Unterschiede sollten eingehalten werden.
  • Die Schnittflächen so klein wie möglich und die Schnittebene so stammfern wie möglich gehalten sein.
  • Bei stärkeren Eingriffen ist eine mehrjährige Staffellung mit zwischenliegenden Regenerationsphasen anzustreben.

Baumschnitt: Gütemerkmal Ausführung

Folgende Vorgaben müssen von Mitgliedsbetrieben erfüllt werden:

  • Schnitte im Lebendastbereich sind stets auf Astring zu führen.
  • Bei Totastentnahmen solltenLebendbereiche (Abschiedskragen) erhalten werden.
  • Aus- und Einrisse in den verbleibenden Holzkörper sind durch geeignete Schnitttechniken (etwa Unterschnitt oder Drei-Schnitt-Methode) zu vermeiden.
  • Maßnahmen sind auf Erhaltung der Vitalität und im Besonderen auf Erhaltung von Reiterationen abzustimmen.
  • Bei Einkürzungen sollten ausreichend vitale Zugäste belassen werden.

Baumschnitt: Gütemerkmal Schnittmethode

Grundlegend ist die Hamburger Schnittmethode nach STOBBE & DUJESIEFKEN, 1998 / DUJESIEFKEN, & LIESE, 2008 anzuwenden.​​​​​​

Baumschnitt: Gütemerkmal Schnittzeitpunkt

Der Zeitpunkt muss nach PIETZARKA an die Maßnahme angepasst sein. Dazu gehört:

  • Die Kronenpflege, Jungbaumerziehung sowie sonstige Eingriffe in den Lebendastbereich von geringerer Intensität sind in der Regel in der Vegetationszeit auszuführen.
  • Der Schnittzeitpunkt soll nach baumbiologischen Kriterien optimiert werden.

Baumschnitt: Gütemerkmal Ausführung

Folgende Vorgaben müssen von Mitgliedsbetrieben erfüllt werden:

  • Die Eingriffe in den Baum sind auf das Erreichen des unmittelbaren Pflegezieles beziehungsweise des Auftragsumfanges zu beschränken.
  • Baumartenspezifische Unterschiede sind einzuhalten.
  • Die Schnittflächen sollten so klein wie möglich und die Schnittebene so stammfern wie möglich gehalten werden.
  • Bei stärkeren Eingriffen ist eine mehrjährige Staffellung mit zwischenliegenden Regenerationsphasen anzustreben.

Baumschnitt: Gütemerkmal Werkzeug

In Bezug auf die Werkzeuge gibt es folgende Vorgaben:

  • Das eingesetzte Werkzeug muss einen sauberen Schnitt ermöglichen.
  • Der Einsatz von Hochentastern, Schlägelmähwerken, maschinellen Sägeköpfen oder anderen motorgetriebenen Stangengeräten ist für Baumpflegearbeiten nicht zulässig.
  • Alle Geräte müssen geeignet und technisch einwandfrei sein.

Kronensicherung: Gütemerkmal Hersteller

Folgende Vorgaben gilt es im Hinblick auf Systeme, Materialien und Komponenten:

  • Nur vom Hersteller beziehungsweise Lieferanten für Kronensicherungszwecke vorgesehene Materialien und Komponenten dürfen verwendet werden.
  • Alle Systeme sind gemäß Herstelleranleitung einzubauen.
  • Es ist nicht zulässig, Komponenten verschiedener Systeme zu mischen.
  • Abweichende Sondermaßnahmen sind zu begründen.

Kronensicherung: Gütemerkmal Ausführung

Kronensicherungen müssen fachgerecht eingebaut werden. Insbesondere gilt es zu beachten:

  • Umschlingende Bauteile (Schlaufen) müssen eine ausreichende Auflagebreite aufweisen, um Einwachsen und Schäden am Kambium zu verhindern.
  • Die Systeme sollen als End-zu-End-Verbindungen eingebaut werden.
  • Durchlaufende Seilverbindungen (umlaufende Seile im Endlospleiss) sind nur als Verbindung von maximal zwei Sicherungsschlaufen zulässig.
  • Komponenten dürfen nicht an Baumteilen scheuern. 
  • Die Eigenschwingung des Baumes darf nicht unterbunden werden. Eine Ausnahme gibt es im Fall der statischen Sicherung.
  • Durchbohrende Verfahren sind nur als Sondermaßnahme zulässig, etwa nach Gutachten oder Baumkontrolle.
  • Die Dimensionierung des Systems ist dem Einsatzzweck und der Einbauart entsprechend auszulegen.

Sondermaßnahmen: Gütemerkmal Wundbehandlung

  • Wunden, Wulstbildungen und Wucherungen dürfen nicht ausgefräst oder ausgeschnitten werden.
  • Zur Behandlung alter Wunden dürfen dem Baum keine neuen Wunden oder Verletzungen zugefügt werden.

Sondermaßnahmen: Gütemerkmal Wurzelbehandlung

  • Der Wurzelschutz hat Priorität vor der Wurzelbehandlung.
  • Bei Eingriffen in den Wurzelraum, besonders bei statisch wirksamen Wurzeln, sollen alle Möglichkeiten zur weitgehenden Erhaltung von Wurzeln genutzt werden, etwa Handschachtung, Unterfahrung, Einsatz von Saugbaggern oder sachverständige Baubetreuung.
  • Bei Eingriffen in den statisch wirksamen Wurzelbereich ist eine Überprüfung der Standsicherheit des Baumes erforderlich.

Kontakt

03733 - 231 58 post@ral-baumpflege.de